Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz (StrSchG) sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002)
BGBl I 2002/146, ausgegeben am 20. 8. 2002
Zur Anpassung des Strahlenschutzgesetzes (StrSchG) an die Strahlenschutzregelungen der EU - insbesondere an die Richtlinie 96/29/EU RATOM des Rates v. 13. 5. 1996 [zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen] und die Richtlinie 90/641/EU RATOM des Rates v. 4. 12. 1990 [über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung(en) beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind] - werden mit 1. 1. 2003 vor allem Regelungen zur Reduzierung der zulässigen Exposition für beruflich strahlenexponierte Personen und für Einzelpersonen der Bevölkerung und Bestimmungen in Zusammenhang mit einer erhöhten natürlichen Strahlenexposition (z.B. für fliegendes Personal), mit der Einführung eines Strahlenschutzpasses und eines Zentralen Strahlenschutzregisters u.a. für erhaltene Strahlendosen (§ 35a bis § 35e StrSchG) sowie eine gesetzliche Verankerung der Regelungen zur Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle (§§ 36b ff. StrSchG) getroffen. Insbesondere sind folgende Regelungen hervorzuheben: