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§ 33 Abs 1 FinStrG

ARD 5333/44/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 33 Abs 1 FinStrG ) Angesichts eines Geständnisses der Abgabenhinterziehung (hier: von unversteuerten Einkünften aus einem Automatengeschäft) vor der Sicherheitsbehörde ist der Informationsstand eines Steuerpflichtigen über das daraus resultierende Abgabenverfahren für die Beurteilung der Tatbildverwirklichung iSd § 33 Abs 1 FinStrG ohne Bedeutung. VwGH 30.05.2001, 2001/13/0139. (Beschwerde abgewiesen)

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