vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1154 ABGB, § 109 ArbVG

ARD 5332/34/2002 Heft 5332 v. 14.8.2002

( § 1154 ABGB, § 109 ArbVG ) Selbst dann, wenn ein BR-Mitglied im Zuge eines Aufhebungsvertrages eine höhere Abfindung wegen Verlustes seines Arbeitsplatzes als andere Arbeitnehmer aufgrund eines Sozialplans oder eines eigenen Aufhebungsvertrages erhält, können die so benachteiligten Arbeitnehmer gemäß dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz keine entsprechend höhere Abfindung verlangen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf/BRD 13.09.2001, 11 (4) Sa 906/01 (Betriebs-Berater 2002/306, Heft 6).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte