( § 16 AMSG, § 18 Abs 4 AVG ) Die Intimation von Berufungsentscheidungen eines Kollegialorgans durch das monokratische Organ als solches (oder „für“ dieses) ohne Hinweis auf die erteilte Ermächtigung ist noch nicht rechtswidrig, wenn das Gesamtbild des Bescheides die Zurechnung der Entscheidung zu dem Kollegium, dessen Willensbildung ihr zugrunde liegt, erlaubt.
VwGH 21.06.2000, 98/08/0351