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Umfang des Unterlassungsgebotes bei Setzung eines verbotenen Links

ARD 5331/32/2002 Heft 5331 v. 9.8.2002

( § 226 ZPO ) Hat der Betreiber einer Website einen Link auf eine Site mit wettbewerbswidrigen Inhalt gesetzt, ist ein Unterlassungsgebot nicht zu weit gefasst, wenn ihm damit auch das Setzen eines Inline-Links verboten wird.

OGH 03.04.2001, 4 Ob 70/01z

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