( § 45 Abs 2 Z 2 Wr. VBO 1995 ) Die Urteile ASG Wien 20. 2. 2001, 30 Cga 141/00z, ARD 5244/11/2001, und OLG Wien 29. 5. 2001, 8 Ra 137/01b, betreffend ungerechtfertigte Entlassung einer in einem Krankenhaus beschäftigten Reinigungskraft, die in Unkenntnis der damit verbundenen Problematik aus medizinischer Sicht und ohne persönliches wirtschaftliches Interesse im Auftrag eines privaten Verkäufers Patienten Tees überbrachte, die von diesen bestellt wurden und angeblich den Heilungsverlauf fördern sollten, wurden bestätigt. OGH 21.02.2002, 8 ObA 209/01w.