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§ 25, § 46, § 51 Abs 2 Z 1 KO, § 20c, § 23 AO

ARD 5330/45/2002 Heft 5330 v. 6.8.2002

( § 25, § 46, § 51 Abs 2 Z 1 KO, § 20c, § 23 AO ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 17. 7. 2001, 9 Ra 216/01b, wurde Folge gegeben und das Ersturteil des ASG Wien 27. 2. 2001, 29 Cga 4/01x, ARD 5277/29/2002, betreffend Qualifizierung von Beendigungsansprüchen, die durch Erklärung des Austritts nach Eröffnung des Anschlusskonkurses und damit nach Einstellung des Ausgleichsverfahrens entstanden sind, als Konkursforderungen, wiederhergestellt. OGH 28.03.2002, 8 ObA 239/01g.

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