( § 10, § 11 AÜG ) Der Beschluss des OLG Wien 12. 10. 2001, 8 Ra 314/01g, mit dem das Urteil des ASG Wien 10. 5. 2001, 12 Cga 66/00p, ARD 5314/7/2002, betreffend Entgeltanspruch eines im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung eingesetzten Schlossers, aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen wurde, wurde bestätigt. OGH 21.02.2002, 8 ObA 15/02t.