( § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG, § 9, § 34 Abs 1 FinStrG ) Ist die genaue Höhe der Umsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Einbringung der Umsatzsteuererklärung nicht bekannt, ist diese Umsatzsteuerschuld in der Abgabenerklärung zu schätzen.
VwGH 18.07.2001, 97/13/0156