( 1155 Abs 1 ABGB ) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB nicht anzurechnen. OLG Wien 25.07.2001, 7 Ra 170/01y. (ZAS Jud. 1/2002)
( 1155 Abs 1 ABGB ) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB nicht anzurechnen. OLG Wien 25.07.2001, 7 Ra 170/01y. (ZAS Jud. 1/2002)