( § 1152 ABGB ) Das Entgelt eignet sich nicht als Unterscheidungsmerkmal dafür, ob es sich um ein abhängiges oder unabhängiges Arbeitsverhältnis handelt. Das Rechtswesen des Lohnes tritt zwar am deutlichsten dann zutage, wenn feste Bezüge geleistet werden, die nicht nach Einzelleistungen, sondern nach vorausbestimmten Zeitabschnitten bemessen sind, allerdings kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses die Lohnhöhe nach der tatsächlich erbrachten Leistung bemessen werden (hier: Stundenlohn), ohne dass diese Lohnform dem Vorliegen eines Dienstverhältnisses entgegensteht. BMAGS 03.01.2000, 121.088/3-7/97. (ZAS Jud. 5/2001)