Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates v. 11. 3. 1999 [über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen] hinsichtlich der Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung - VAV). Verordnung des BMWA; BGBl II 2002/301, ausgegeben am 26. 7. 2002.