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§ 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG

ARD 5327/32/2002 Heft 5327 v. 26.7.2002

( § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG ) Die Einbringung eines Mitunternehmeranteiles in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG umfasst den starren Kapitalanteil, variable Kapitalanteile, Sonderbetriebsvermögen und anschaffungsbedingtes Ergänzungskapital. Sollen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens anlässlich der Einbringung zurückbehalten werden, stellt dies nach § 16 Abs 5 UmgrStG eine (rückwirkende) Entnahme oder Einlage dar. Zählt die Beteiligung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen des einzubringenden Mitunternehmeranteils, ergibt sich eine Wahlmöglichkeit, wie sie im Falle der Einbringung eines Einzelbetriebes, der die Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft hält, schon beurteilt wurde.

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