Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) geändert und ein Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) erlassen wird. Ziel des neuen Bundesvergabegesetzes ist insbesondere eine Vereinheitlichung und Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens. Zudem werden - nicht zuletzt aufgrund mehrerer Erkenntnisse des VfGH - der Rechtsschutz für unterlegene Bieter neu gestaltet und die vergabespezifischen Rechtsschutzbestimmungen auch auf öffentliche Aufträge ausgedehnt, die unter jenem Schwellenbereich liegen, für den EU-Vorschriften jedenfalls detaillierte Verfahrensbestimmungen und -garantien verlangen. BGBl I 2002/99, ausgegeben am 28. 6. 2002.