( § 12 Abs 3 lit f AlVG ) Sieht die konkrete Kursgestaltung eines Fortbildungskurses zum Arbeitsmediziner vor, dass über ein Jahr monatlich jeweils eine ganze Woche Kurse stattfinden, nimmt der Lehrgang die Teilnehmer derart intensiv in Anspruch, dass während der Kursdauer von deren Unvermittelbarkeit auszugehen ist und daher für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
VwGH 04.10.2001, 98/08/0065