( § 19 AStV, § 23 ArbIG, § 9 Abs 2 und Abs 3 VStG ) Ohne nähere Ermittlungen kann die Behörde nicht von vornherein davon ausgehen, dass einem Filialeiter der 4. Führungsebene nicht die notwendige Anordnungsbefugnis zur Ergänzung der Fluchtwegorientierungsbeleuchtung um einen Beleuchtungskörper zukommt. VwGH 25.02.2002, 2001/04/0253. (Bescheid aufgehoben)