Verordnung der Wr. Landesregierung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben u.a. betreffend Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen, unter physikalischen Einwirkungen und unter psychischen und physischen Belastungen ab 15. 6. 2002. LGBl f. Wien 2002/26, 26. Stück, ausgegeben am 14. 6. 2002.