( § 215 Abs 4 BAO, § 19, § 20, § 42 KO ) Die erfolgreiche Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung eines Umsatzsteuerguthabens durch den Masseverwalter führt nicht zur Rückbuchung des Guthabens, sondern zur Auszahlung an die Konkursmasse.
OGH 08.11.2000, 7 Ob 184/00k