( § 12 Abs 10 UStG, § 16 KO ) Da die Berichtigung des Vorsteuerabzugs eine vor Konkurseröffnung entstandene, aufschiebend bedingte Forderung ist, die nicht erst durch den Eintritt der Bedingung nach der Konkurseröffnung entsteht, handelt es sich nicht um eine Masseforderung, sondern um eine Konkursforderung.
OGH 23.11.2000, 8 Ob 130/00a