( § 12 UStG, Art 2, Art 4, Art 17 6. RL 77/388/EWG ) Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, wie das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen der Holding an ihre Tochtergesellschaften, sind eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 2 6. MwSt-RL, wenn sie Tätigkeiten darstellen, die gemäß Art 2 6. MwSt-RL der Mehrwertsteuer unterliegen.