( § 1, § 3 ASVG ) Eine durchgehende inländische Versicherung liegt auch dann vor, wenn ein Dienstnehmer für eine gewisse Zeit für einen inländischen Dienstgeber im Ausland arbeitet. Dass als weitere Voraussetzung der Dienstnehmer vorher oder nachher beim selben Dienstgeber im Inland beschäftigt sein muss, entspricht nicht den Intentionen des ASVG. OLG Wien 22.05.2000, 10 Rs 21/00. (ZAS Jud. 1/2002)