( § 1 Abs 3, § 3a IESG ) War einer Arbeitnehmerin, die bis vor kurzem zu 50% am Unternehmen beteiligt war und zugleich Tochter des nunmehrigen Gesellschafters und Geschäftsführers ist, die schwierige finanzielle Lage der Gesellschaft bekannt, hoffte sie aber auf weitere Unternehmensbeteiligungen und Kapitalaufstockungen, ist bei einem Verbleib im Unternehmen trotz Lohnrückständen von 8 Monaten von einem zumindest bedingten Vorsatz auszugehen, das Finanzierungsrisiko ihrer Entgeltansprüche auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu überwälzen.