( § 2 Abs 3 EStG ) Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden bzw. Wohnungen wird grundsätzlich zum Erzielen von Einkünften und nicht aus humanitären Gründen betrieben. Sind aus Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes (von Wohnungen) hohe Anfangsverluste zu erwarten, ist dem Finanzamt eine Prognoserechnung vorzulegen. Diese ist für sämtliche Jahre der Betätigung zu erstellen und hat Aussagen hinsichtlich der Vermietungsintensität, Indexsteigerung, zu erwartende Reparaturkosten, Zinszahlungen und Indexsteigerungen zu treffen. Zur Beurteilung der Frage, ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, kann auch eine Bruttorenditenberechnung, nach folgender Formel, angestellt werden.