( § 34 EStG ) Aufwendungen für eine Pkw-Katastrophenschadenversicherung und Haushaltskatastrophenschadenversicherung können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil ihnen das Element der Zwangsläufigkeit fehlt. VwGH 30.05.2001, 96/13/0052. (Beschwerde abgewiesen)