( § 34, § 33 Abs 4 Z 3b EStG ) Alimentationszahlungen eines geschiedenen Ehepartners an dessen Tochter können auch dann, wenn sie nach zivilrechtlichen Regeln 16,12% des Einkommens betragen, nicht in der tatsächlich geleisteten Höhe als außergewöhnliche Belastung, sondern nur mit dem gesetzlichen Unterhaltsabsetzbetrag von € 25,50 monatlich anerkannt werden. FLD Wien, NÖ, Bgld 31.01.2001. (SWK 2001/650, Heft 16)