( § 49 Abs 1 und Abs 3 Z 1 ASVG ) Für die Beurteilung einer Beitragsfreiheit einer Vergütung kommt es darauf an, welche Aufwendungen damit abgegolten werden sollen. Beitragsfreies Entgelt iSd § 49 Abs 3 Z 1 ASVG sind Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer, durch welche die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen des Dienstnehmers abgegolten werden, wozu u.a. auch Vergütungen für Wochenend-(Familien-)heimfahrten zählen.