( Art 15 Abs 2 VO (EWG) 3821/85 ) Wird ein Fahrer wegen des Verstoßes gegen Art 15 Abs 2 Verordnung (EWG) 3821/85 des Rates v. 20. 12. 1985 [über das Kontrollgerät im Straßenverkehr] durch die vorzeitige Entnahme des Schaublattes infolge einer vorgenommenen Tachographenreparatur bestraft, darf das Einlegen eines neuen Schaublattes innerhalb der täglichen Arbeitszeit nicht zusätzlich geahndet werden, da sich der Arbeitnehmer einer neuerlichen Übertretung des Art 15 Abs 2 VO (EWG) 3821/85 schuldig gemacht hätte, wenn er nach der Entnahme des Schaublattes kein Schaublatt mehr benutzt hätte. VwGH 21.04.1999, 98/03/0356. (Bescheid aufgehoben)