( § 130 ASchG, § 5 VStG ) Stichprobenartige Überprüfungen einer Baustelle, die Erteilung von Weisungen durch den Arbeitgeber an die zuständigen Bauleiter und Verwarnungen der Arbeitnehmer, die durch weisungswidriges Verhalten gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben, begründen noch kein wirksames Kontrollsystem zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften.
VwGH 19.10.2001, 2000/02/0228