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Bewirtungsspesen eines Diplomaten

ARD 5295/33/2002 Heft 5295 v. 19.3.2002

( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3 EStG ) Bei in Besorgung der Dienstpflichten und im Rahmen der dienstlichen Arbeit getätigten und somit ausschließlich beruflich veranlassten Bewirtungsaufwendungen handelt es sich nicht um Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG, sondern um voll abzugsfähige Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG. Soweit allerdings die beruflichen Ausgaben des Abgabepflichtigen für Bewirtung auf seine eigenen Konsumationen entfallen, liegen keine Werbungskosten vor.

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