vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschale Freistellung vom Steuerabzug für Bauleistungen in Deutschland

ARD 5295/29/2002 Heft 5295 v. 19.3.2002

Das Finanzamt München II stellt seit Anfang Februar auch österreichischen Unternehmern zeitlich befristete „pauschale“ Freistellungsbescheinigungen aus. Damit ist das schwerwiegendste Hindernis für österreichische Firmen in Zusammenhang mit der neuen 15%igen Abzugssteuer für Bauleistungen in Deutschland (siehe schon ARD 5239/21/2001) beseitigt. Bisher mussten österreichische Firmen für jeden einzelnen Bau- und Montageauftrag einen eigenen Antrag stellen und im Regelfall den entsprechenden Werkvertrag vorlegen. Durch die Erleichterung im Vollzug werden Unternehmer aus der EU nun deutschen Unternehmern gleichgestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte