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§ 269 ASVG

ARD 5294/17/2002 Heft 5294 v. 15.3.2002

( § 269 ASVG ) Sind die österreichischen Versicherungszeiten des Ehemannes einer Witwe gemäß § 233 ASVG nicht anrechenbar, weil kein Anrechnungszeitraum gebildet werden kann, mit der Folge, dass kein anrechenbarer Versicherungsmonat vorliegt, hat diese keinen Abfindungsanspruch. OGH 14.11.2000, 10 ObS 59/00z.

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