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§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO

ARD 5292/48/2002 Heft 5292 v. 8.3.2002

( § 503 Abs 1 Z 2 ZPO ) Angebliche Mängel des Verfahrens 1. Instanz, die vom Berufungsgericht ausdrücklich verneint wurden, können auch in Sozialrechtssachen im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden. OGH 19.09.2000, 10 ObS 243/00h.

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