vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 46 Abs 3 Z 3 ASGG

ARD 5292/42/2002 Heft 5292 v. 8.3.2002

( § 46 Abs 3 Z 3 ASGG ) Liegt ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen (hier: Pensionsleistungen) vor, ist die Revision auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig und das Rechtsmittel ungeachtet seiner unrichtigen Bezeichnung nicht als außerordentliche, sondern als ordentliche Revision zu behandeln. OGH 11.07.2000, 10 ObS 173/00i.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte