( § 30 Abs 2 Z 2 EStG ) Der Begriff des selbst hergestellten Gebäudes umfasst auch Gebäude, die der Eigentümer als Bauherr mit uneingeschränktem Bauherrenrisiko errichten lässt, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als „Hausbau“, und nicht als Haussanierung oder Hausrenovierung angesehen werden können.
VwGH 20.09.2001, 98/15/0071