( § 2 Z 1 HbG, § 1151 ABGB ) Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer einem Hauseigentümer gegenüber vertraglich zu genau umschriebenen Reinigungs-, Wartungs- und Beaufsichtigungstätigkeiten im Haus, deren Einhaltung der Kontrolle des Hauseigentümers unterliegt, und werden ihm neben dem monatlichen Entgelt auch ein Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration gewährt, liegt selbst dann ein abhängiges Hausbesorgerdienstverhältnis vor, wenn der Hausbesorger seine Zeit frei einteilen kann und ihm keine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wurde.