( § 42 Abs 2 Z 1 Wr. VBO ) Die Urteile des ASG Wien 29. 1. 2001, 30 Cga 136/00i, ARD 5226/11/2001, und des OLG Wien 21. 6. 2001, 10 Ra 134/01a, betreffend Kündigung eines bereits mehrfach wegen einschlägiger Verfehlungen belehrten Straßenbahnfahrers wegen gröblicher Verletzung von Dienstpflichten nach einem durch seine unachtsame und riskante Fahrweise verschuldeten Unfall, wurden bestätigt. OGH 11.10.2001, 8 ObA 234/01x.