Ausschussbericht 20. 2. 2002, 1022 d. BlgNR XXI. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Im Rahmen der Ermittlung des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes bei grenzüberschreitender Personenbeförderung soll die derzeit bestehende Einzelbesteuerung, die unabhängig vom tatsächlich geleisteten Entgelt auf der Grundlage eines kilometerabhängigen Pauschales erfolgt, durch eine dem EU-Recht entsprechende Besteuerung ersetzt werden. Demnach soll das umsatzsteuer pflichtige Entgelt aliquot im Verhältnis der im Inland zurückgelegten Wegstrecke zur gesamten Wegstrecke ermittelt und im Wege der Veranlagung besteuert werden. § 4 Abs 9 UStG, § 20 Abs 4 UStG und § 21 Abs 7 UStG sollen daher nur mehr auf Umsätze anzuwenden sein, die vor dem 1. 1. 2001, nach dem 8. 5. 2001 und vor dem 1. 4. 2002 liegen.