vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen unwahrer Angaben über Vorstrafe

ARD 5290/10/2002 Heft 5290 v. 1.3.2002

(§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 879 ABGB) Ein Bewerber darf die Frage nach Vorstrafen in dem von ihm auszufüllenden Fragebogen nicht in einer Art „Selbsthilfe“, weil er befürchtet, ansonsten nicht eingestellt zu werden, wissentlich unwahr beantworten. Unwahre Angaben können das Vertrauen des Arbeitgebers zerstören, so dass eine Kündigung allein aus diesem Motiv gemäß § 879 ABGB nicht sittenwidrig ist.

OGH 15.11.2001, 8 ObA 123/01y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte