vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art III UmgrStG

ARD 5287/27/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( Art III UmgrStG ) Die Einbringung von Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG in eine Körperschaft, die erst nach dem rückwirkenden Einbringungsstichtag errichtet wird, stellt kein Einbringungshindernis dar, da der für die Einbringung erforderliche Vertrag zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft in einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem die Körperschaft bereits existiert. Körperschaftsteuerliche Rechtsfolge ist in diesem Fall, dass die subjektive und objektive Körperschaftsteuerpflicht mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages gegeben ist und die sachliche Steuerpflicht des Einbringenden hinsichtlich des eingebrachten Vermögens mit dem Ablauf des Einbringungsstichtages endet. Aussagen des BMF zu gebühren- oder verkehrsteuerrechtlichen Fragen sind für die ertragsteuerliche Beurteilung grundsätzlich nicht präjudiziell. Selbst in Zusammenhang mit Umgründungen im Sinne des UmgrStG besteht gesetzlich dahin gehend ein Unterschied, dass die Rückwirkungsfiktion für die Umsatzsteuer und die Gebühren und Verkehrsteuern nicht gilt. BMF 06.12.2001.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte