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Rechtsschutz gegen Mobbing

ARD 5287/10/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( § 1157 ABGB, § 273 dBGB ) Auch wenn die durch Mobbing ausgelösten Rechtsfolgen einen bestimmten medizinischen Befund nicht zwingend voraussetzen, stellt das Vorliegen eines solchen Befundes - Konnexität der Mobbinghandlungen zu den festgestellten Verletzungen vorausgesetzt - ein Indiz für die Richtigkeit der Aussagen des Mobbingopfers dar, zu deren Widerlegung den Mobbingtäter die Beweislast trifft.

Landesarbeitsgericht Thüringen/BRD 15.02.2001, 5 Sa 102/00, rk.

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