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§ 3 Abs 1 Z 10 lit b EStG, Rz 57 LStR 1999

ARD 5286/26/2002 Heft 5286 v. 15.2.2002

( § 3 Abs 1 Z 10 lit b EStG, Rz 57 LStR 1999 ) Eine im Ausland erfolgende „Montage ... von Anlagen“ zählt gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG zu den begünstigten Auslandstätigkeiten. Es gehört nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen, dass jene Anlagen, die im Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Auch die Installation von Software in ausländischen EDV-Systemen fällt unter den Begriff der „Montage ... von Anlagen“ (vgl. Rz 57 LStR 2002). Entsprechend den bei anderen Fällen einer Anlagemontage geltenden Grundsätzen wird es daher auch bei Softwareinstallationen nicht erforderlich sein, dass es sich hiebei um Eigensoftware handelt. BMF 02.07.2001, EAS 1869. (SWI 2001/332, Heft 8)

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