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§ 4 Abs 3 Wr. AnzAbgG

ARD 5284/21/2002 Heft 5284 v. 8.2.2002

( § 4 Abs 3 Wr. AnzAbgG ) Voraussetzung für eine Bruchteilsfestsetzung nach § 4 Abs 3 Wr. AnzAbgG ist, dass eine Abgabepflicht bei einer anderen Gebietskörperschaft für die gleiche Anzeige besteht und diese Abgabepflicht sich auf einen gleichen Tatbestand gründet. VwGH 11.12.2000, 99/17/0436. (Beschwerde abgewiesen)

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