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Anzeigenabgaberechtlicher Standort

ARD 5284/18/2002 Heft 5284 v. 8.2.2002

( § 1 Abs 2 Wr. AnzAbgG ) Anzeigenabgaberechtlicher Standort ist der Sitz der Geschäftsleitung des Medieninhabers (Verlegers) und nicht der Standort der Herstellung des Mediums.

VwGH 18.09.2000, 95/17/0179

Abgabepflicht des Medieninhabers

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