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§ 1 Vlbg. AnzAbgG

ARD 5284/14/2002 Heft 5284 v. 8.2.2002

( § 1 Vlbg. AnzAbgG ) Nach der Präambel des Abkommens der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland, BGBl 1974/241, verfolgt dieses das Ziel, Doppelbelastungen und Nichtbesteuerungen (mit Umsatzsteuer) infolge des Anschlusses der Gemeinde Mittelberg an das deutsche Zollgebiet zu vermeiden und für die Umsatzbesteuerung in diesem Bereich eine kontrollierbare Regelung zu treffen. Vergleichbare Probleme treten aber bei der Besteuerung von Anzeigen, die von der Gemeinde Mittelberg und damit von einem Ort in Vorarlberg aus, im Besonderen auch in Mittelberg, verbreitet werden, nicht auf. Das Sachlichkeitsgebot spricht daher nicht gegen eine Besteuerung derartiger Anzeigen gemäß § 1 Vlbg. AnzAbgG durch das Land Vorarlberg. VwGH 26.02.2001, 2000/17/0193. (Beschwerde abgewiesen)

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