( § 142 Abs 1 ASVG ) Ist eine Krankheit kausale Folge eines Verkehrsunfalles, bei dem der Versicherte unter Alkoholeinwirkung stand, liegt es an ihm zu beweisen, dass es zu dem Unfall auch ohne Alkoholbeeinträchtigung gekommen wäre, weil ansonsten kein Anspruch auf Krankengeld besteht. LG Salzburg 27.07.1999, 19 Cgs 247/98. (ZAS Jud. 3/2001)