( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Sieht der Sanierungsplan eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens vor, durch eine Reduktion der überkollektivvertraglichen Gehälter Personalkosten einzusparen, ist die Änderungskündigung nur eines Arbeitnehmers unzulässig, da eine einzelne Kündigung ein zur Zielerreichung der Sanierung des Unternehmens ungeeignetes Mittel und damit sachlich unbegründet ist.
OGH 05.09.2001, 9 ObA 199/01g