( § 44 ASVG ) Ein Bescheid der Gebietskrankenkasse, mit dem die Beitragsgrundlagen eines Versicherten für einen gewissen Zeitraum festgestellt werden, entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der Dauer des Dienstverhältnisses.
OGH 22.11.2000 , 9 Ob A 287/00x