( § 16, § 20 EStG idF vor BGBl I 1999/106 ) Aufwendungen für den Besuch der viereinhalbjährigen Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule in St. Gallen/Schweiz, die mit einer österreichischen Handelsakademie vergleichbar ist, durch einen Abgabepflichtigen, der eine kaufmännische Lehre abgeschlossen hat und als kaufmännischer Angestellter tätig ist, stellen keine Werbungskosten, sondern steuerlich nicht zu berücksichtigende Kosten der Lebensführung dar.