( § 4 Abs 5, § 9 Abs 1 Z 4 UrlG idF vor BGBl I 2000/44 ) Selbst wenn ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Aufforderung durch den Arbeitgeber nur einzelne Tage seines Urlaubsanspruches pro Jahr verbraucht, hat er im Falle einer Arbeitgeberkündigung Anspruch auf Urlaubsentschädigung für den noch nicht verjährten Urlaubsrest, da ein Verfall von nicht verjährten Urlaubsansprüchen nicht möglich ist.
OGH 23.05.2001, 9 ObA 74/01z