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BGBl I 2002/20

ARD 5278/3/2002 Heft 5278 v. 18.1.2002

Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG)und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG). Ab 1. 1. 2003 wird die Familienbeihilfe für Kinder ab dem vollendeten 3. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr um € 7,30 auf € 112,70 monatlich erhöht. Die Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder erhöht sich gemäß § 8 Abs 4 FLAG idF BGBl I 2002/20 ab 1. 1. 2003 um € 138,30 monatlich (siehe schon ARD 5247/1/2001). Im KBGG werden entsprechende legistische Klarstellungen vorgenommen. Bundesgesetz; BGBl I 2002/20, ausgegeben am 8. 1. 2002.

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